Wettbewerbsrecht |Das Bundeskartellamt hat GoodMills Deutschland den Erwerb der Mehlmarken „Diamant“ und „Goldpuder“ gestattet. Nach genauer Prüfung gehe man davon aus, dass GoodMills durch die Übernahme zwar seine Stellung als Markführer für Markenprodukte bei Haushaltsmehl weiter ausbauen könne, ein funktionierender Wettbewerb dennoch weiterhin gewährleistet werde, so das Kartellamt. So liege der Marktanteil GoodMills selbst nach der Übernahme unter 40 Prozent. Der Lebensmitteleinzelhandel habe somit ausreichende Bezugsalternativen. Zudem vertreibe GoodMills die Marke Diamant bereits seit den 60er Jahren im Süden und Osten Deutschlands.
Im Ergebnis sah das Kartellamt bei der Übernahme folglich keine Gefährdung des Wettbewerbs.
Bislang war die PMG Premium Mühlen Gruppe Eigentümerin der beiden Marken.
Informationsquelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt 18.06.2015