Das Bundeskartellamt hatte eine Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser´s Tengelmann zuletzt untersagt. Durch die Übernahme von 450 Tengelmann-Filialen durch Edeka könne es in bestimmten Regionen zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung kommen, argumentierte die Behörde. Die beiden Unternehmen wollen eine Fusion nun durch eine Erlaubnis des Bundeswirtschaftsministers doch noch erreichen. Nach deren Ansicht würden bei einer Fusion die gesamtwirtschaftlichen Vorteile überwiegen. Zudem wolle man die Arbeitsplätze der rund 16000 Beschäftigen bei Kaiser´s Tengelmann sichern. Die erklärten die Unternehmen während einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium. Eine Entscheidung steht noch aus. § 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gewährt dem Bundeswirtschaftsminister das Recht eine Fusion auch dann zu genehmigen, wenn sich das Bundeskartellamt gegen eine solche ausgesprochen hat, sofern gesamtwirtschaftliche Vorteile die Wettbewerbsbeschränkungen durch die Fusion aufwiegen.
Informationsquelle: Spiegel online 16.11.2015