Wettbewerbsrecht | Der deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten beschlossen. Nach diesem sollen Verbraucher ihre Telekommunikationsendgeräte zukünftig frei wählen können und nicht mehr gezwungen sein, ein von dem Anbieter vorgegebenes Gerät zu verwenden. Besondere Relevanz hat das Gesetz hinsichtlich Geräten, über die eine Verbindung zum Internet hergestellt wird, sogenannte Router. Einige Anbieter hatten ihre Kunden dazu verpflichtet, den Zugang ausschließlich über ein Gerät des Anbieters herzustellen und dieses Gerät entweder zu erwerben oder zu mieten. Die Anbieter begründeten diese Praxis damit, dass der Router noch ein Teil des Netzes sei. Das neue Gesetz bestimmt nun, dass der Router nicht mehr zum Netz gezählt wird. Durch das neue Gesetz soll der Wettbewerb im Bereich der Telekommunikationsendgeräte verstärkt werden, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Informationsquelle: FAZ online 05.11.2015