Wettbewerbsrecht | Wegen unerlaubter Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt Bußgelder gegen insgesamt zehn Unternehmen aus der Betonbranche verhängt. Diese Unternehmen, die vorwiegend im süddeutschen Raum Fertiggaragen anbieten, hätten Mindestpreise für Standartgrößen von Garagen abgesprochen, so das Kartellamt. Für private und gewerbliche Kunden seien dabei unterschiedliche Mindestverkaufspreise, jeweils abhängig von der Abnahmemenge, vereinbart worden. Zudem hätten die Unternehmen für Baden-Württemberg und angrenzende Regionen drei Preiszonen festgelegt.
Auf diese Handlungen wurde das Kartellamt durch ein beteiligtes Unternehmen aufmerksam, das die Absprachen meldete. Aufgrund einer Kronzeugenregelung wurde gegen dieses Unternehmen kein Bußgeld verhängt.
Neben den süddeutschen Unternehmen wurde auch gegen einen norddeutschen Hersteller von Fertiggaragen, der sich an den Absprachen beteiligt hatte, ein Bußgeld verhängt. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder auf elf Millionen Euro.
Informationsquelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt 16.06.2015