Wettbewerbswidriges Verhalten | Die United Navigation GmbH muss eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Das Bundeskartellamt verhängte die Strafe, da das Unternehmen mir verschiedenen Händlern vereinbart hätte, dass diese beim Verkauf von portablen Navigationsgeräten des Unternehmens, einen bestimmten Endkundenpreis nicht unterschreiten. Derartige vertikale Preisabsprachen sind jedoch verboten. Erlaubt seien lediglich unverbindliche Preisempfehlungen des Herstellers. Letztlich dürfte der Händler selbstständig festlegen, für welchen Preis er das Produkt verkaufen möchte.
Informationsquelle : Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 12.05.2015