EU-Wettbewerbshüter prüfen Anheuser-Busch Inbev
Die Geschäftshandlungen der Brauereigruppe Anheuser-Busch Inbev mit Sitz in Brüssel sind von nun an Gegenstand eines Verfahrens der Europäischen Union. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bestätigte am Donnerstag, dass die EU-Wettbewerbshüter sich mit dem Verdacht der Behinderung billigerer Importe eigenen Biers aus anderen Staaten beschäftigen. Ihrer Meinung nach sei es nicht hinnehmbar, die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher mit höheren Preisen zu belasten. Handelshemmnisse auf dem Binnenmarkt Europas seien wettbewerbswidrig. Nach dem Recht der Europäischen Union ist es verboten, dass sich Unternehmen auf Kosten der Konkurrenz sowie der Verbraucher eine marktbeherrschende Position zu Nutze machen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens ergeben, dass das Unternehmen Anheuser-Busch Inbev, das unter anderem die Marken Budweiser, Beck’s, Miller, Foster’s führt, gegen das europäische Recht verstoßen hat, könnte es zu einer Verhängung eines Bußgeldes in einer Höhe von bis zu 10 Prozent des in einem Jahr erzielten Umsatzes kommen. Informationsquelle: Handelsblatt online, 30.06.2016