Vertriebsrecht | Im Verfahren wegen vertikaler Preisbindungen im Vertrieb hat das Bundeskartellamt gegen den Matratzenhersteller ein Bußgeld in Höhe von 15,5 Millionen Euro verhängt. Nach Ansicht der Behörde habe Tempur mit den Einzelhändlern Vereinbarungen getroffen, wonach sich die Händler verpflichtet haben, Produkte von Tempur nur zu von dem Hersteller festgelegten Preisen zu verkaufen. Hätten Händler eine solche Vereinbarung nicht akzeptiert, soll Tempur Warenlieferungen verzögert oder gänzlich eingestellt haben. Zudem sollen Einzelhändler angewiesen worden sein Tempur-Produkte von Rabattaktionen auszuschließen. Das Kartellamt erklärte, dass solche verbindlichen Preisempfehlungen durch den Hersteller unzulässig seien. Tempur habe im Verfahren mit dem Kartellamt kooperiert sodass man eine einvernehmliche Lösung gefunden habe, hieß es von der Behörde weiter. Das verhängte Bußgeld ist allerding noch nicht rechtkräftig.
Informationsquelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt 22.10.2105