Vertragsrecht | Bausparkassen dürfen Bausparverträge mit festem Zinssatz kündigen sofern deren Zuteilungsvoraussetzungen bereits seit mehreren Jahren vorliegen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Sparer weiterhin auf einen Bausparvertrag eingezahlt, obwohl dieser bereits seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif war. Die Bausparkasse hatte den verhältnismäßig hoch verzinsten Vertrag letztendlich gekündigt. Diese Kündigung sei zu Recht erfolgt, so das Gericht. Der Bausparkasse stünde zehn Jahre nach Ablauf gesetzlich ein Kündigungsrecht zu.
(Az.: 31 U 191/15)
Informationsquelle: Handelsblatt online 01.02.2016