Vertragsrecht |Das Landgericht Frankfurt hat dem Internet-Dienstleister MyTaxi untersagt, zukünftig Rabatte auf den Preis für Taxifahrten zu gewähren. Kunden, die innerhalb einer Rabattaktion des Anbieters ein Taxi über die App bestellten, mussten nur die Hälfte des Fahrpreises zahlen. Die andere Hälfte wurde von MyTaxi übernommen. Das Landgericht Frankfurt am Main sah in dieser Praxis nun einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Durch die Aktion sei die für Taxifahrten geltende Preisbindung umgegangen worden, so das Gericht. Geklagt hatte die Service-Gesellschaft Taxi Deutschland, zu der sich mehrere Taxizentralen zusammengeschlossen haben, die die gewährten Rabatten als unlauteren Wettbewerb ansahen. Die Service-Gesellschaft begrüßte das Urteil, während MyTaxi rechtliche Schritte gegen die Entscheidung prüfen will. (Az.: 3-06 O 72/15)
Informationsquelle: FAZ online 19.01.2016