Vertragsrecht |Seit dem ersten Januar diesen Jahres gilt nun auch in Deutschland ein branchenunabhängiger und flächendeckender Mindestlohn. Fast jeder Arbeitnehmer hat nun einen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50€. Doch während sich viele Arbeitnehmer über ein höheres Einkommen freuen, bereitet der Mindestlohn auch vielen Branchen Sorgen.
Studien zufolge wird der Mindestlohn die deutschen Unternehmen knapp zehn Milliarden kosten. Diese Kosten werden wohl hauptsächlich über den Preis auf die Verbraucher umgelegt werden.
Am deutlichsten werden die Verbraucher dies beim Taxifahren bemerken. Sämtliche Taxifahrer müssen von nun an nach Arbeitsstunden bezahlt werden und nicht wie bisher über eine Umsatzbeteiligung. Aufgrund der daraus resultierenden, höheren Kosten für die Taxiunternehmen steigen die Fahrpreise in deutschen Städten um bis zu 25 Prozent.
Aber auch in anderen Branchen wird sich der Mindestlohn mit steigenden Preisen bemerkbar machen. So sind auch Bäckereien, Blumengeschäfte sowie das Hotel- und Gastronomiegewerbe massiv betroffen, da auch den in diesen Bereichen eigesetzten Aushilfskräften der Mindestlohn gezahlt werden muss
Aber auch für die Arbeitnehmer birgt der Mindestlohn ein gewissen Risiko, denn besonders kleine Unternehmen, die die zusätzlichen Kosten nicht auf die Preise umlegen können, müssen diese durch Einsparungen im Personalbereich gegenfinanzieren.