Vertragsrecht | Truelsen Rechtsanwälte berichtete im vergangen Jahr bereits von zahlreichen Kündigungen von hochverzinsten Bausparverträgen bei der LBS. Nun setzt sich die Kündigungswelle der Altverträge fort. Allerdings sind nicht mehr nur Kunden der LBS betroffen. Auch der Konzern der Deutschen Bank zu dem die BHW gehört, kündigte 25.000 Bausparern. Der Großteil der Kündigungen geht jedoch auf die öffentlich-rechtlichen Sparkassen Gruppen zurück. Dort wurden nun rund 80.000 Kündigungsschreiben entsandt. Nach Angaben der LBS haben viele Kunden auf die Schreiben reagiert. Viele stimmten einer Auszahlung zu, oder nahmen einen Kredit in Anspruch.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin bestärkt die Bausparkassen in ihrem Vorgehen, da diese unter dem niedrigen Zinsniveau leiden würden.
Dennoch ist das Verhalten der Bausparkassen auf Sicht von Verbraucherschützern nicht zulässig. Insbesondere weil es umstritten sei, dass ein Bausparvertrag mit Erreichen der Bausparsummer tatsächlich gekündigt werden darf. Die Bausparkassen begründen ihre Kündigungen mit dem im BGB normierten Kündigungsrecht. Demzufolge hat der Kreditnehmer das Recht, nach 10 Jahren den Vertrag zu kündigen. Ein Urteil des LG Mainz ist ebenfalls eine Bestätigung für die Bausparkassen. Hiernach ist der Zweck eines Bausparvertrages die Möglichkeit einen günstigen Kredit zu erlangen nicht jedoch eine hochverzinsliche Geldanlage.