Uber und Didi Chuxing wollen in China fusionieren
Vertragsrecht | Während der Betrieb von Mitfahrdiensten in Europa und den USA häufig mit rechtlichen Schwierigkeiten einhergeht, hat China inzwischen klare Regelungen hierfür geschaffen. Das Ziel ist es, die Verbreitung von Mitfahrangeboten auszubauen und dadurch die immer weiter zunehmende Zahl von privaten KFZ in den chinesischen Städten einzudämmen.
Auch der amerikanische Mitfahrdienst Uber ist auf dem chinesischen Markt aktiv. Allerdings gelang es dem Unternehmen bislang nicht, zu dem dortigen Marktführer Didi Chuxing aufzuschließen. Aus diesem Grund haben sich Didi und Uber nun zu einer Fusion entschlossen. Wie die beiden Unternehmen mitteilten, soll Didi das chinesische Geschäft von Uber übernehmen. Im Gegenzug soll Uber sechs Prozent der Anteile an Didi Chuxing erhalten. Uber soll zudem als eigenständiges Unternehmen erhalten bleiben. Weitere Details zu der Fusion wurden bislang nicht bekannt gegeben.
Uber-Chef Kalanick hofft nun, dass sich durch die Fusion ein zuverlässiger und zugleich profitabler Dienst entwickeln könne. Uber und Didi standen zuvor in einem starken Wettbewerb, der für beide Unternehmen Verluste zur Folge hatte. Didi konnte zuletzt rund 87 Prozent aller privaten Mitfahrten vermitteln.
Informationsquelle: Handelsblatt online 01.08.2016

Anwaltskanzlei für Vertragsrecht, Frankfurt