Vertragsrecht | Gegen den Heizstrom-Versorger ENTEGA aus Darmstadt war, wie auch gegen andere Versorger im Jahr 2009, ein Preismissbrauchsverfahren eingeleitet worden. Im Gegensatz zu den anderen Anbietern gelang es ENTEGA jedoch nicht eine einvernehmliche Einigung mit dem Bundeskartellamt zu erzielen. Daher erging eine Rückzahlungsanordnung an das Unternehmen. Gegen diese erhob ENTEGA dann bei dem OLG Düsseldorf Beschwerde. Nun hat man sich jedoch aufgrund des ungewissen Ausgangs des Gerichtsverfahrens im Interesse aller Beteiligten dazu entschlossen, einen öffentlichen-rechtlichen Vergleichsvertrag zu schließen. Demzufolge muss ENTEGA seinen Heizstrom-Kunden aus den Jahren 2007-2009 eine Summe von 155,72 zurückerstattet.
Der Vergleich wird als positive Einwirkung für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Heizstrommarkt betrachtet. Zudem gilt der Rechtsstreit hiermit auch als beendet.