Unabhängig vom Nutzer – Ebay-Konto Inhaber muss anfallende Steuern zahlen
Beim Verkauf über ebay anfallende Steuern sind stets vom Kontoinhaber zu enrichten entschied nun das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Ein Ehepaar hatte rund 1000 Verkäufe über die Internetplattform abgewickelt, woraufhin das Finanzamt dem Ehepaar Umsatzsteuerbescheide zusendete. Das Ehepaar wehrte sich mit Erfolg; es wurde ins Feld geführt, dass manche waren im Eigentum des einen, des anderen oder im gemeinschaftlichen Eigentum standen und sie somit Kleinunternehmer seien, die nicht umsatzsteuerpflichtig wären.
Das Finanzamt forderte nun vom Ehemann als Inhaber des Kontos Umsatzsteuern. Dieser wehrte sich erneut, diesmal jedoch erfolglos, wie das Finanzgericht entschied. Umsätze aus Verkäufen über ebay sind dem Inhaber des Nutzerkontos zuzurechnen.
Informationsquelle: Handelsblatt, 05.04.18