Vertragsrecht | Der deutsche Arbeitsmarkt hat den Mindestlohn gut überstanden. Im Januar 2015 wurde der Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde eingeführt und das befürchtete Desaster ist ausgeblieben. Von der Mindestgrenze profitieren am meisten ungelernten Kräfte und Beschäftigte aus dem Dienstleistungssektor.
Informationsquelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 01.01.2016