Vertragsrecht | Wer seine Lebensversicherung kündigt, muss in der Regel hohe Abschläge auf die bereits geleisteten Prämien in Kauf nehmen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt Verbrauchern jedoch die Möglichkeit in bestimmten Fällen auch nach mehreren Jahren ihrem Versicherungsvertrag zu widersprechen. Dabei kann der Versicherungsnehmer einen höheren Anteil der gezahlten Prämien zurückerhalten als bei einer Vertragskündigung. Ob sich ein solcher Widerspruch allerdings tatsächlich lohnt, muss für den Einzelfall berechnet werden.
Die Möglichkeit eines solchen Widerspruchs ist allerdings nur dann gegeben, wenn der Verbraucher bei Abschluss des Vertrags nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Informationsquelle: n-tv online 15.02.2015