Vertragsrecht |Der Carsharing-Anbieter DriveNow wüscht sich einen direkten Zugang zu dem vom Kraftfahrtbundesamt geführten Fahreignungsregister. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Nico Gabriel, sagte in einem Interview, dass DriveNow so die Möglichkeit hätte, eine missbräuchliche Verwendung seiner Fahrzeuge zu verhindern. Im Fahreignungsregister werden etwa Verstöße gegen die StVO eigetragen. Es wird daher umgangssprachlich auch als Verkehrssünderdatei bezeichnet. In Großbritannien besteht bereits die Möglichkeit, dass Carsharing-Anbieter den Punktestand sowie die Gültigkeit des Führerscheins des Fahrers abfragen können. In Deutschland haben hingegen nur bestimmte staatliche Behörden Zugriff auf die entsprechenden Daten. Insofern wäre eine gesetzliche Neuregelung erforderlich.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online 24.09.2015