Transportrecht, Speditionsrecht | Laut einem Medienbericht will die Deutsche Post zukünftig auch für Mietshäuser Paketboxen anbieten. In diesen kann der Zusteller Sendungen ablegen, wenn der Empfänger nicht angetroffen werden kann. Die Abgabe von Paketen und Päckchen in der Post-Filiale oder ein erneuter Zustellversuch sollen durch das Konzept vermieden werden. Die Post könnte dadurch zudem die Kosten für nicht zugestellte Pakete reduzieren. Die Post bestätigte, dass das Paketkasten-Konzept bis zum ersten Quartal 2016 zur Serienreife gelangen soll. Pilotprojekte in Mietshäusern in Berlin und Dortmund seien positiv verlaufen.
Für Einfamilienhäuser ist die Installation eines Paketkastens bereits jetzt möglich. In diesem können allerdings nur Zusteller der Post Pakete ablegen. Die Mitbewerber der Post planen daher zurzeit ein für alle Anbieter offenes System.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online 07.09.2015