Wilkinson verliert im Patentstreit gegen Gillette
Gillette konnte in einem Patenstreit vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht einen Sieg gegen seinen Konkurrenten Wilkinson verbuchen. Streitgegenstand waren die von Wilkinson produzierten Ersatzklingen für den Nassrasierer Macht3 von Gillette. Der Macht3-Nassrasierer ist ein sehr beliebter und vergleichsweise günstiger Rasierer, allerdings sind die Ersatzklingen für diesen recht teuer. Wilkinson stellte Nachahmerklingen her und vertrieb diese in Drogeriemärkten unter den jeweiligen Eigenmarken der Händler. Diese waren im Schnitt 30% günstiger als die Originalklingen von Gillette. Das Unternehmen sah sich durch dieses Verhalten in seinen Patentrechten verletzt und erwirkte bereits im Juni vergangenen Jahres eine einstweilige Verfügung gegen Wilkinson, woraufhin der Vertrieb der Nachahmerklingen umgehend gestoppt werden musste. Der Patentschutz für die Originalklingen läuft zum 18.02.2018 ab. Wilkinson kündigte bereits an, dann den Vertrieb wieder aufzunehmen. Es wird vermutlich noch weitere Rechtsstreitigkeiten zwischen den Konkurrenten geben. Aktuell hat Wilkinson eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatengericht eingereicht, die das „Mach3-Klingen-Patent“ anzweifelt. Demnach soll der Mechanismus zum Zeitpunkt der Erteilung nicht neu und so auch nicht schützenswert gewesen sein.
Informationsquelle: Handelsblatt online vom 11.01.2018