Markenrecht | Das Unternehmen Storck KG zu dem auch die Schokoladensorte „Merci gehört ging gerichtlich gegen einen kleinen Familienbetrieb im Taunus vor und gewann diesen in zweiter Instanz. Geklagt wurde wegen Markenverwässerung. Die Betreiberin führte insgesamt vier Läden mit den Namen „Café Merci“, in denen verkaufte sie unterandrem französische Landbrote und Pralinen. Zunächst klagte Storck auf Namensänderung und verlor. Später dann wegen Verwechslungs- und Markenverwässerungsgefahr. Das Unternehmen hatte sich die Marke „Merci“ in den 60er Jahren schützen lassen und diese beim Deutschen Patent-und Markenamt als Wort/Bildmarke angemeldet. Rechtlich ist an der Entscheidung nichts auszusetzen. Menschlich wird das Vorgehen der Storck KG in den sozialen Netzwerken jedoch stark kritisiert. Insbesondere weil von dem kleinen Familienbetrieb keinerlei Gefahr ausging und die Betreiberin wiederum vor einer kostspieligen Umstrukturierung steht.
Informationsquelle: Handelsblatt online vom 29.01.2015