Markenrecht | Der Karl-May-Verlag hat sich mit Erfolg für die Aufrechterhaltung der Marke „Winnetou“ vor dem EU-Gericht eingesetzt. Bei „Winnetou“ handelt sich um eine Romanfigur, die bereits 2003 beim Europäischen Markenamt als Marke eingetragen wurde. Somit war der Name für verschiedenste Waren als Marke geschützt. Constantin Film hatte in der Vergangenheit eine Löschung der Marke erwirken können. Nun befand das EU-Gericht diese Löschung für ungültig. Ob dies das abschließende Ergebnis darstellt bleibt abzuwarten. Constantin Film könnte in Berufung gehen.
Informationsquelle: FAZ online vom 18.03.2016