Markenrecht |Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Tee-Hersteller Teekanne nicht mit Bildern von Himbeeren und Vanille auf der Verpackung seine Früchtetees „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ werben darf. Die Verpackung suggeriere, dass der Tee Bestandteile von Himbeeren und Vanille enthalte, was jedoch nicht der Fall sei. Die Verpackung stelle somit irreführende Werbung dar, durch die der Verbraucher getäuscht werde, so die Richter.
Nach einer EU-Richtlinie darf die Verpackung eines Produkts den Verbraucher nicht über dessen tatsächliche Zusammensetzung täuschen.
Der Bundesgerichtshof, der in letzter Instanz über den Fall zu entscheiden hat, hatte den EuGH um die Auslegung dieser Vorschrift gebeten.
Informationsquelle: FAZ online 04.06.2015