Markenrecht | Das Bundespartengericht hat das „nasic“ Patent (Patent 0 773 022) der M.C.M. Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH für nichtig erklärt. Die Generika-Herstellerin Teva GmbH hatte gegen das europäische Patent geklagt. Bei dem Patent handelte es sich um das sehr erfolgreich vertriebene Nasenspray „nasic“. Das Nasenspray zählte bislang zu den umsatzstärksten Erkältungsmitteln in Deutschland. Es fördert die Abschwellung und Heilung der Nasenschleimhäute. (Az.: 3 Ni 18/13 (EP) EP 0 773 022 DE 596 08 698)
Informationsquelle: Pressemitteilung des Bundespatentgerichts vom 28.01.2015