Markenrecht | Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kondome, die als „Made in Germany“ beworben werden, auch vollständig in Deutschland produziert werden müssen. Ein Hersteller hatte seine Produkte auf seiner Website auf diese Art beworben. Jedoch wurden die Rohlinge für diese Kondome in Asien produziert. Lediglich die Endverarbeitung fand in Deutschland statt. Ein Konkurrent sah dies als irreführende Werbung an und klagte dagegen.
Wie auch die Vorinstanzen ist der Bundesgerichtshof diese Ansicht gefolgt.
(Az.: I ZR 16/14)
Informationsquelle: Spiegel online 10.03.2015