EuGH zu Markenschutz des Zauberwürfels
Markenrecht | In den Markenstreit um das unter dem Namen Zauberwürfel bekannte Geduldsspiel kommt Bewegung. Am Mittwoch legte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in einem in dieser Sache angefertigten Gutachten nah, den Schutz der Marke für nichtig zu erklären. Er stellt sich damit auf die Seite des deutschen Unternehmens Simba Toys, das seit 2009 versucht, den Markenschutz für den Zauberwürfel zu beseitigen.
Seven Towns hingegen, ein britisches Spielzeugunternehmen, verfolgt das konträre Ziel. Das Unternehmen ist der Verwalter der Rechte am geistigen Eigentum an dem Spiel. Nach der Auffassung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs sei der Schutz der Marke nichtig zu erklären, da das quadratische Gehäuse des Würfels alleine nach dem Europarecht keinen Markenschutz nach sich ziehe. Vielmehr würde eine Gewährung des Schutzes neue Innovationen auf dem Gebiet in unzulässiger Weise benachteiligen. Die endgültige Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen. Mit ihr kann in der zweiten Hälfte des Jahres gerechnet werden. Die Einschätzung des Generalanwalts entfaltet keine Bindungswirkung, jedoch decke sie sich nicht selten mit der Entscheidung der Richter.
Informationsquelle: Handelsblatt online, 25.05.2016