IT-Recht, Internetrecht | In Großbritannien steht den Verbrauchern zukünftig ein weiteres Zahlungsmittel zur Verfügung. Ab sofort kann jeder, der über ein geeignetes Gerät des Elektronikherstellers Apple verfügt und sich für den Dienst „Apple Pay“ registriert hat, sein Gerät zur Zahlung einsetzen. Zunächst ist die neue Zahlungsmethode im Londoner Nahverkehr, in Filialen von McDonald´s und Starbucks sowie weiteren Geschäften verfügbar. Insgesamt soll es rund 250000 Akzeptanzstellen geben. Großbritannien ist nach den USA das zweite Land in dem Apple seinen Zahlungsdienst anbietet.
Wann Apple Pay in Deutschland starten soll, steht noch nicht fest. Zum einen unterstützen zurzeit nur wenige Kassenterminals ein kontaktloses Bezahlen, zum anderen ist das Interesse der deutschen Verbraucher an dem neuen Zahlungsverfahren bislang nur gering.
Informationsquelle: Handelsblatt online 15.07.2015