Internetrecht | Facebook wird an diesem Freitag seine Nutzungsbedingungen ändern. Insbesondere die geplante Übermittlung von Daten an externe Unternehmen sorgt für Aufregung. So sehr, dass der Facebook Europachef Lord Richard Allan in den Rechtsausschuss des Bundestages bestellt wurde und sich dort den Fragen der Abgeordneten stellen musste. Die Änderungen der AGB bei Facebook umfasst unteranderem die Einbeziehung der Funktion Atlas. Hier werden die Aktivitäten der Nutzer auch außerhalb von Facebook verfolgt und so für Werbezwecke benutzt. Auch ist geplant, die Daten mit den Töchtern wie WhatsApp und Instagram zusammenzulegen. Besonders kritisch ist, dass die Nutzer die neuen Nutzungsbestimmungen nicht ablehnen können. Mit dem Einloggen werden diese automatisch akzeptiert. Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar droht dem Konzern mit Bußgeldern, sollte dieser die per Anordnung untersagte Datenübermittlung nicht unterlassen. Es wurde auch ein Fragekatalog zu den neuen AGB übermittelt. Facebook hält jedoch die deutsche Rechtsprechung für nicht zuständig.
Informationsquelle: DIE WELT online vom 28.01.2015