Facebook muss beim Datenschutz nachbessern
Facebook war von dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufgrund seiner undurchsichtigen Nutzungs-und Datenschutzbedingungen verklagt worden. Das Landgericht Berlin urteilte nun in vielen Punkten zu Gunsten der vzbv. Der Verbraucherzentrale Bundesverband beanstandete insbesondere die Klausel, in der Facebook von seinen Nutzern verlangte bei der Anmeldung nur deren echten Namen und Daten zu verwenden. Dies würde laut den Verbraucherschützern gegen das Telemediengesetz verstoßen, was eine anonyme oder eine unter Verwendung von Pseudonymen Teilnahme bei Anbietern von Online-Diensten vorsieht. Dies sah auch das LG Berlin ähnlich. Folglich wird künftig auch eine Anmeldung mit falschem Namen auf Facebook möglich sein. Nicht durchsetzen konnte sich der vzbv in dem Klagepunkt der vermeintlich irreführenden Werbung „Facebook ist kostenlos“. Laut vzbv würden Nutzer die Anwendung mit ihren Daten statt mit Geld bezahlen. Das LG entschied, dass immaterielle Gegenleistung nicht als Kosten betrachtet werden könnten. Noch ist das Urteil nicht rechtkräftig. Eine Stellungnahme von Facebook zu dem Urteil steht noch aus.
Informationsquelle: Handelsblatt online vom 12.02.2018