Internetrecht, IT-Recht | Der amerikanische Elektronikhersteller Apple hat den Prozess um die Wisch-Geste auf seinen Geräten iPhone und iPad vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verloren. Inhalt des Streits war eine Wisch-Geste über das Display zur Entsperrung der Geräte, die sich Apple hatte patentieren lassen. Nach Ansicht der Richter basiere dieses Patent allerdings nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit weshalb sie das Schutzrecht des Herstellers für nichtig erklärten. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit grundsätzlich die Entscheidung des Bundespatentgerichts, das den Fall als Vorinstanz bearbeitet hatte. Gegen das Patent Apples hatte der Elektronikhersteller Motorola geklagt, der inzwischen zum chinesischen Unternehmen Lenovo gehört.
Informationsquelle: Handelsblatt online 25.08.2015