Handelsrecht | Weihnachtsmärkte gelten als besonders profitable Einnahmequelle. Insbesondere Kaufleute und Restaurantbetreiber zählen auf die Besucher des Weihnachtsmarkts. Die Einnahmen können je nach Branche bis zu 50 % der Gesamteinnahmen ausmachen. Der Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute stellte fest, dass die Besucher rund 1,8 Milliarden auf den Weihnachtsmärkten ausgeben. Dieses Jahr befürchtet man jedoch aufgrund der Terroranschläge einen deutlichen Rückgang der Besucherzahl und damit auch der Einnahmen. Nicht nur die Märkte, sondern die gesamte Weihnachtszeit gilt als besonders umsatzstarke Zeit im Handel.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online vom 21.11.2015