Gesellschaftsrecht | Das insolvente Windenergie-Unternehmen Prokon könnte zukünftig als Genossenschaft weitergeführt werden. Das für das Insolvenzverfahren zuständige Amtsgericht in Itzehoe hat den Insolvenzplan für das Unternehmen bestätigt. Mit diesem haben sich die Gläubiger Prokons mehrheitlich für eine genossenschaftliche Fortführung des Unternehmens ausgesprochen. Ein weiterer Insolvenzplan sah einen Verkauf an das Energieunternehmen EnBW vor. Allerdings fand dieser Vorschlag keine Mehrheit.
Prokon bot seit 1998 Beteiligungen an Windpark-Fonds, sowie seit 2003 auch Genussrechte an. Im Januar 2014 musste das Unternehmen schließlich einen Insolvenzantrag stellen.
Informationsquelle: Handelsblatt online 06.07.2015