Der für das Vertragsrecht zuständige Zivil-senat des Bundesgerichtshofs hat am 01.08.2013 entschieden, dass bei einem Vertrag der ohne Rechnung und ohne Abführung von Umsatzsteuer abgeschlossen wurde keine Mängelansprüche bestehen. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs können Sie auf unserer Seite Urteile lesen.