Der für das Urheberrecht zuständige Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein weitreichendes Urteil zu urheberrechtlichen Nutzungsrechten am künstlerischen Schaffen verkündet. Die Erbengemeinschaft von Astrid Lindgren hat gegen den Discounter Penny geklagt. Der Discounter hatte Werbefoto´s mit Karnevalskostüme im Pippi-Look für Werbezwecke erstellt. Der BGH bestätigt, dass die literarische Figur Pippi Langstrumpf mit allen Merkmalen Urheberschutz genießt, dass in diesem Fall jedoch nur teilweise Merkmale zu finden seien. Die Pressemitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs finden Sie unter Urteile.