Der Europäische Gerichtshof hat am 16. September 2013 im Markenrechts- Rechts-streit zwischen der Knut IP Management Ltd mit Sitz in London und der Zoologischer Garten Berlin AG mit Sitz in Berlin ein Urteil zu Gunsten der Zoologischer Garten Berlin AG verkündet. Die Knut IP Management Ltd meldete im April 2007 die Gemein-schaftsmarke KNUT – DER EISBÄR für folgende streitig gebliebene Waren und Dienstleistungen in den Klassen 16, 25, 28 und 41 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) an. Der Widerspruch der Zoologischer Garten Berlin AG stützt sich auf die ältere deutsche Wortmarke KNUD, die in Deutschland am 19. Februar 2007 für Waren in den Klassen 9, 16 und 28 angemeldet und am 3. Mai 2007 eingetragen wurde.
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