Wettbewerbsrecht | Das Bundeskartellamt hat die Fusion der Online-Datingplattformen Parship und Elitepartner genehmigt. Ein Investmentfond der britischen Oakley Capital Limited, zu der die Parship GmbH gehört, darf der Erlaubnis zufolge sämtliche Anteile der EliteMedianet GmbH übernehmen. EliteMedianet ist der Betreiber des Portals Elitepartner. Das Kartellamt sieht durch die Fusion den Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Zwar würden Parship und Elitepartner zu den größten Dating-Portalen in Deutschland zählen. Jedoch sei der Markt nicht auf die großen Plattformen beschränkt. So gebe es auf dem Markt weitere Anbieter in hinreichender Anzahl. Zudem werde der Wettbewerb zurzeit durch mobile Angebote wie etwa Tinder eher verstärkt. Auch der Marktzugang für neue Anbieter werde nicht behindert, hieß es vom Bundeskartellamt.
Informationsquelle: Pressemitteilung Bundeskartellamt 22.10.2105