Das Verfahren im Rechtsstreit zwischen dem Familienunternehmen Alfred Ritter GmbH & Co.KG und Stiftung Warentest wurde vom Landgericht München auf den 13. Januar 2014 vertagt. Der Vorschlag des Landgerichts, einen Vergleich zu schließen, wurde noch im Dezember sowohl vom Familienunternehmen Ritter als auch von Stiftung Warentest abgelehnt.