Wettbewerbsrecht |Das Hotelportal HRS ist mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes vor dem OLG Düsseldorf gescheitert. Der Beschluss richtet sich gegen sogenannte Best-Price-Angebote. Diese gaben dem Kunden des jeweiligen Portals die Möglichkeit immer den günstigsten Preis für ein Hotelzimmer zu finden. Der Hotelier durfte etwa auf einem anderen Portal keine günstigeren Konditionen anbieten. Das Bundeskartellamt hielt eine solche Regelung für kartellrechtswidrig. Diese Ansicht bestätigte das Gericht nun in seiner Entscheidung der Einspruch des Portals HRS abzuweisen. Die Richter sahen eine solche Klausel als eindeutigen Verstoß gegen das Kartellrecht an. Der Hotelverband IHA nahm die Entscheidung wohlwollend zur Kenntnis. HRS hingegen prüft gegen das Urteil vor den BGH zu ziehen.