Wettbewerbsrecht | Gegen Verivox bestehen laut Bundeskartellamt keine kartellrechtlichen Bedenken mehr.
Das Bundeskartellamt untersuchte Datenprodukte und Tarifoptimierungsdienstleistungen von Energie-Vergleichsportalen. „Zwar haben Vergleichsportale für Strom- und Gaslieferungen grundsätzlich einen positiven Wettbewerbseffekt. Dieser wird jedoch durch sog. Bestpreisklauseln geschmälert, da diese die Preissetzungsfreiheit der Anbieter einschränken und den Wettbewerb zwischen verschiedenen Plattformen behindern“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Verivox hat nun sämtliche Bestpreisklauseln, welche zwischen Verivox und div. Energieversorgungsunternehmen bestehen, entfernt und auf die Verwendung solcher Bestpreisklauseln in Zukunft verzichtet.
Informationsquelle: Bundeskartellamt online Pressemitteilung vom 03.06.2015