Uber verliert Rechtsstreit vor dem EuGH
Vertragsrecht | Der Fahrdienstvermittler Uber, der insbesondere durch die Vermittlung von Fahrten mit Privatpersonen als Chauffeur bekannt wurde, hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen Rechtsstreit verloren. Ein spanisches Taxiunternehmen hatte gegen Uber geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Dienstleistungen die Uber unter UberPop anbietet, Verkehrsdienstleistungen darstellen und dementsprechend auch als solche reguliert werden müssen. Folglich wurde der Uberservice dem klassischen Taxiservice gleichgestellt. Künftig muss sich Uber für die Serviceleistung UberPop den Regeln für Taxibetriebe unterwerfen. Uber hatte durch die Anhängigkeit vieler Rechtsverfahren seinen Fahrdienst in Europa schon zuvor nahezu eingestellt.
In den USA läuft das ursprüngliche Geschäftsmodell Unternehmens weiterhin sehr gut und macht den Großteil des Geschäftes aus. Allerdings sieht man sich dort mit der Rechtsfrage konfrontiert, ob die Fahrer als freie Unternehmer oder Mitarbeiter des Unternehmens agieren.
Informationsquelle: Zeit online Artikel vom 20.12.2017