Vertragsrecht | Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) hat angeordnet, dass der Autohersteller Volkswagen insgesamt 2,4 Millionen Fahrzeuge zurückrufen muss. Aufgrund der manipulierten Abgaswerte müssen die betroffen Fahrzeuge mit Dieselmotor zurück in die Werkstätten. Volkswagen hatte zunächst eine freiwillige Reparatur vorgeschlagen, was die Behörde allerdings ablehnte. Bundesverkehrsminister Dobrindt erklärte außerdem, dass das Kraftfahrt-Bundesamt die Steuerungssoftware der betroffenen Fahrzeuge als unzulässige Abschaltmaßnahme auffasse. Bei VW hieß es, dass bislang noch kein Bescheid der Behörde vorläge.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online 15.10.2015