Vertragsrecht|Im Zuge des Streits um das Sturmgewehr G36 hat der Hersteller der Waffe, Heckler & Koch, vor dem Landgericht Koblenz eine negative Feststellungklage gegen das Bundeswehr-Beschaffungsamt erhoben. Das Beschaffungsamt hatte im Juni Gewährleistungsforderungen gegen Heckler & Koch erhoben. Der Grund dafür ist eine, nach Auffassung der Bundeswehr, mangelnde Zielgenauigkeit der Waffe unter Hitzebelastung.
Mit seiner Klage will Heckler & Koch nun gerichtlich feststellen lassen, dass die besagten Sachmängel nicht vorliegen.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online 04.07.2015