Der Rechtsanwalt Carl Christian Müller aus Berlin hat als Erster Strafanzeige gegen Herrn Rechtsanwalt Urmann von Urmann & Collegen gestellt. Seiner Ansicht nach muss ein Rechtsanwalt, der mehr als zehntausend urheberrechtliche Abmahnungen an primär juristische Laien verschickt, in seiner auch bestehenden Funktion als Organ der Rechtspflege genauestens den Sachverhalt und die Rechtslage prüfen und darf sich nicht nur aus eigenen finanziellen Interessen dazu bewegen lassen, um den Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Rechtsanwaltskanzlei Urman & Collegen hat in den letzten Wochen für Aufsehen gesorgt, nachdem Sie mehr als zehntausend Nutzer des Portals „Redtube“ für das Ansehen eines oder mehrerer dort eingestellter Videos abgemahnt hatte.
Diesen Schritt des Kollegen Müller befürworten wir insbesondere vor dem Hintergrund, dass weder im Urheberrecht noch in höchstrichterlichen Entscheidung dazu geklärt ist, ob das Ansehen eines Videos im Internet im Wege des Streamings urheberrechtlich verboten ist. Ebenso ist es die Aufgabe des Gesetzgebers dafür zu sorgen, diese Gesetzeslücke zu schließen, um die Nutzer des Internets nicht weiter zu verunsichern.
Verfasser: Martin Engel, Rechtsanwalt