IT-Recht, Internetrecht | Aktuell kursiert ein Trojaner namens „Locky“ im Internet. Dieser hängt sich als Rechnung getarnt an Email, sobald der Angang auf dem Rechner heruntergeladen und geöffnet wird, verbreitet sich der Trojaner mit rasanter Geschwindigkeit. Zunächst werden die Daten verschlüsselt und dann später unbenannt. Nach der Verschlüsselung der Daten erhalten die Betroffen eine Benachrichtigung mit einer Lösegeldforderung. Nur wenn sie die geforderte Summe mittels einer Bitcoin-Überweisung zahlen, erhalten sie eine spezielle Software um ihre Daten zu retten. In Deutschland ist die Infektionsrate mit 17.000 Infizierungen innerhalb von 24 Stunden mit Abstand am größten. Besonders gefährlich ist der Trojaner, da ihn die gängigen Antivirenprogramme noch nicht erkennen können. So konnte sich der Trojaner sogar am Frauenhofer-Institut in Bayreuth einnisten.
Informationsquelle: Spiegel Online vom 19.02.2016