Internetrecht | Mit dem 30.01.2015 sind die neuen, umstrittenen Allgemeine Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks Facebook in Kraft getreten. Mit der Anmeldung bei Facebook akzeptiert der Nutzer diese. Ein Widerspruch ist nur mit einer kompletten Abmeldung und einem einhergehenden Löschen des eigenen Profils möglich. Aufgrund der in den AGB enthaltenen neunen Datenschutzbestimmungen steht Facebook in der Kritik. Diese umfassten hauptsächlich eine deutlich stärkere Anpassung der in dem sozialen Netzwerk geschalteten Werbung auf den Nutzer. Dies soll unter anderem durch das Speichern anderer, vom Nutzer aufgerufenen, Seiten ermöglich werden. Zudem soll über die Smartphone-App des Unternehmens der Standort des Nutzers ermittelt werden und dadurch gezielte Werbung angezeigt werden.
Zwar bietet facebook auch neue Datenschutzeinstellungen an, nach Ansicht von Verbraucherschützern seien diese jedoch unzureichend.
Informationsquelle: Welt Online 29.01.2015