Bundeskartellamt ermittelt gegen Smart-TV-Hersteller
Internetrecht Dem Bundeskartellamt liegen Hinweise vor, die auf Datenschutzverstöße bei internetfähigen Fernsehgeräten, sogenannten Smart-TVs hindeuten. Der Präsident des Bundeskartellamts erklärte, dass durch die zunehmende Vernetzung von Alltagsgegenständen unter anderem auch dem internetfähigen Fernseher eine Problematik der bewussten und unbewussten Offenlegung personenbezogener Daten entstanden sei. Kritisch sei hier insbesondere die unbemerkte Weitersendung von Nutzerdaten über die die Nutzer im Zweifel nicht richtig aufgeklärt werden würden.
Im kommenden Jahr plant das Bundeskartellamt den führenden Smart-TV-Herstellern Fragebögen zu schicken, um über diese etwaige Lücken in den AGB dem Datenschutz und der Datensicherheit zu überprüfen. Dies ist möglich, da die Befugnisse des Bundeskartellamtes erweitert wurden. Es ist der Behörde nun gestattet durch Bereichsuntersuchungen möglichen Verbraucherschutz-Verstößen nachzugehen.
Informationsquelle: Handelsblatt online vom 13.12.2017