Im andauernden Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft der Lokomotivführer GDL und der Deutschen Bahn AG hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Klage des Konzerns gegen den viertägigen Streik der Lokomotivführer abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Streik verhältnismäßig und damit rechtmäßig sei. Allerdings legte das Gericht beiden Parteien zuvor ein Vergleichsangebot vor, dass für eine Beendigung des Streiks hätte sorgen können. Während die Vertreter der Bahn dem Vergleich zustimmen wollten, lehnte die GDL es nach langwierigen Verhandlungen ab.
Damit bleibt der Streik zunächst bestehen. Die Bahn kündigte allerdings an Berufung vor dem Landesarbeitsgericht gegen das Urteil einzulegen.
Der Personenverkehr wird seit dem 06. November durch die GDL bestreikt. Der Streik soll noch bis zum 10.November andauern. Sämtliche Verhandlungen zwischen GDL und DB AG sind bislang gescheitert.