Arbeitsrecht |Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles plant den Arbeitsschutz in Deutschland durch eine neue Arbeitsstättenverordnung zu reformieren. Doch diese Reform könnte nach Ansicht der Arbeitgeber negative Folgen für die deutsche Wirtschaft haben. So heißt es im Entwurf der neuen Verordnung, dass sämtliche Arbeitsräume mit Tageslicht versorgt werden müssen. Diese Regelung könnte für viele fensterlose Geschäfte, etwa in Flughäfen und Bahnhöfen ein Problem darstellen, da diese keine zulässige Arbeitsstätte mehr wären.
Trotz des Protests der Arbeitgeberverbände will die Ministerin an dem Entwurf festhalten.
Informationsquelle: FAZ online 18.02.2015