Wettbewerbsrecht |Ein Sprecher des Bundeskartellamts hat einen Medienbericht bestätigt, wonach gegen den Online-Tickethändler CTS Eventim ein kartellrechtliches Verfahren eingeleitet wurde. Das Bundeskartellamt erklärte, dass man verschiedene Vorgänge auf ihre Zulässigkeit prüfe. Nähere Angaben wurden allerdings nicht gemacht.
Laut des Medienberichts bestehe der Verdacht, dass Eventim seine Stellung als größter Online-Tickethändler ausnutze um Druck auf Veranstalter auszuüben, damit diese die Tickets für ihre Veranstaltungen über Eventim vertreiben. Der Tickethändler widersprach diesen Darstellungen.
Eventim ist in 23 Ländern Europas aktiv und setzt jährlich knapp 100 Millionen Eintrittskarten um.
Informationsquelle: FAZ online 22.02.2015