E-Commerce |Der Bundesgerichtshof hat einmal mehr die Widerrufsrechte der Verbraucher bei Onlineeinkäufen gestärkt. Demnach kann der Verbraucher auch ohne Angabe Gründen fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hintergrund war die Klage eines Kunden, der seinen Kaufvertrag widerrief, nachdem er eine vom Händler beworbene Tiefpreisgarantie nicht durchsetzen konnte. Während der Händler in dem Kundenverhalten einen Missbrauch des Widerrufsrechts sah, gab der BGH dem Kunden Recht. Demnach sei das Widerrufsrecht so verbraucherfreundlich gestaltet, um Verbrauchern die Lösung von problembehafteten Käufen zu erleichtern. Außerdem würde die Möglichkeit des einfachen Widerrufs überhaupt erst Onlineeinkäufe möglich machen, da dies die Hemmschwelle für Bestellungen senke.
Informationsquelle: WirtschaftsWoche online vom 16.03.2016