Mindestlohn wird ab 2017 angehoben
Seit dem 01. Januar 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn von 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Gemäß des Mindestlohngesetzes hat eine Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohnes zu entscheiden. Diese Kommission, die sich aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und beratenden Wissenschaftlern zusammensetzt, hat sich nun auf eine Anhebung des Mindestlohns geeinigt. So soll dieser ab Anfang 2017 auf 8,84 Euro steigen. Dies entspricht einem Anstieg um vier Prozent. Diesen Beschluss der Kommission gab deren Vorsitzender Jan Zilius bekannt.
Die Höhe der Anpassung des Mindestlohnes bemisst sich in erster Linie nach der Entwicklung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohnes, dem sogenannten Tarifindex. Dieser beläuft sich für die Zeit seit der Einführung des Mindestlohnes auf 3,2 Prozent. Jedoch berücksichtigte die Kommission auf den letzten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst bei ihrer Kalkulation, obwohl dieser noch nicht ausgezahlt wurde. Daher ergibt sich insgesamt eine stärkere Steigerung des Mindestlohns gegenüber dem Tarifindex. Die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber zeigten sich überwiegend zufrieden mit dem Ergebnis. Der Sozialverband VdK hält die Erhöhung hingegen für zu gering. Arbeitsrecht.
Informationsquelle: FAZ online 28.06.2016